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Grundbesitzabgaben (Informationen)

Beschreibung

Informationen zu den Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören folgende Abgaben:

Die Grundsteuer und die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung werden zusammengefasst und zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch das Steueramt der Stadt Herzogenrath veranlagt und in einem Gebührenbescheid festgesetzt.

Bei einem Eigentümerwechsel steht Ihnen ein Antrag für die Steuer- und Gebührenumschreibung als Online-Formular zur Verfügung. 

Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.

Aufgrund der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Herzogenrath, ist für die Zweitausfertigung von Abgabebescheiden eine Gebühr von 3,00 Euro pro Stück zu zahlen.