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Dienstleistungsinformationen
Grundbesitzabgaben (Informationen)
Zu den Grundbesitzabgaben gehören folgende Abgaben:
- Grundsteuer A und B
- Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren)
- Straßenreinigungsgebühren
- Abfallbeseitigungsgebühren
Die Grundsteuer und die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung werden zusammengefasst und zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch das Steueramt der Stadt Herzogenrath veranlagt und in einem Gebührenbescheid festgesetzt.
Bei einem Eigentümerwechsel steht Ihnen ein Antrag für die Steuer- und Gebührenumschreibung als Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.
Kosten
Aufgrund der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Herzogenrath, ist für die Zweitausfertigung von Abgabebescheiden eine Gebühr von 3,00 Euro pro Stück zu zahlen.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- Stadtkasse und Steueramt - A 21
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
- steueramt@herzogenrath.de
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Frau Bianca Friedrichsen
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-229
-
Herr Detlef Kraus
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-230
-
Frau Jennifer Zeller
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-228