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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer ist unterteilt in:

  • die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und
  • die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke

Der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt Aachen-Kreis festgesetzt. Auf Grund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides erhebt die Stadt Herzogenrath, unter Anwendung der entsprechenden Hebesätze, die Grundsteuer A oder B.

Die Umschreibung eines Zwei- auf ein Einfamilienhaus und Einwendungen gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid sind an das Finanzamt Aachen-Kreis, Krefelder Str. 210, 52070 Aachen, zu richten.

Hinweise zum Eigentumswechsel:

Zuständig für die steuerliche Zurechnung des Grundbesitzes ist die Bewertungsstelle des Finanzamtes. Die Zurechnung erfolgt jeweils zum 1.1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Der bisherige Eigentümer bleibt bis zur steuerlichen Zurechnung auf den Erwerber weiterhin Steuerschuldner und zahlungspflichtig gemäß Abgabebescheid. Nach Vorlage der entsprechenden Auszüge aus dem Kaufvertrag und der Einverständniserklärung des neuen Eigentümers, werden die Steuern und Gebühren auf Antrag ab dem 1. des Monats, der dem Besitzübergang folgt, dem neuen Eigentümer zugerechnet. Es müssen jedoch die Voraussetzungen, die im Kaufvertrag zum Besitzübergang vereinbart sind, z. B. die Kaufpreiszahlung, nachweislich erfüllt sein. Bei Eingaben und Rückfragen an die Steuerabteilung geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen und / oder Aktenzeichen des Finanzamtes an.


Aktuelle Hebesätze ab 01.01.2024

Grundsteuer A = 325 %
Grundsteuer B = 650 %

Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen