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Entwicklung Kohlscheid-Zentrum
Beschreibung
Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Stadt Herzogenrath mit der Weiterentwicklung und Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen im Kohlscheider Zentrum, insbesondere in den Bereichen des Marktes und dem Dreieck Südstraße/Oststraße/Langenberg.
Eine besondere Herausforderung für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist dabei die Auseinandersetzung mit der Problematik des oberflächennahen Grundeigentümerbergbaus in Verbindung mit Hinterlassenschaften des Tiefenbergbaus.
Seit Jahrzehnten wird auch der Gedanke einer neuen Umgehungsstraße zur verkehrlichen Entlastung der Südstraße und des Marktes verfolgt. 1994 wurde bereits der Bebauungsplan II/40 „Kohlscheid-Markt“ mit diesem Planungsziel als Satzung beschlossen. Da nach einer ersten Kostenschätzung erkennbar wurde, dass die rückwärtige Erschließung der Südstraße und die Markttangente wegen der Bergbauproblematik nicht finanzierbar war, wurde der Ratsbeschluss am 15.12.1998 wieder aufgehoben. Die Notwendigkeit für den Bau der Markttangente als Entlastungsstraße für das Kohlscheider Zentrum blieb jedoch bestehen.
Aufgrund neuer Erkenntnisse aus bergbaulichen Untersuchungen und veränderter eigentumsrechtlicher Rahmenbedingungen ergibt sich erstmalig die Möglichkeit die dringend erforderliche städtebauliche Neuordnung in einer ersten Maßnahme einzuleiten.
Zur Stärkung des Kohlscheider Zentrums und insbesondere zur Schaffung einer besseren Aufenthaltsqualität im Bereich der Südstraße und dem Markt wird der bergbaulich vorbelastete Bereich zwischen Südstraße, Markt, Am Langenberg und Puetgasse umstrukturiert und städtebaulich aufgewertet.
Der seit Juni 2019 rechtskräftige Bebauungsplan II/66 A „Kohlscheid Zentrum - Langenberg“ Teil A bildet für diesen ersten Entwicklungsschritt die gesetzliche Grundlage.
Anlass für dieses Bebauungsplanverfahren war unter anderem die zur Verbesserung der Verkehrssituation geplante 'Markttangente', welche die bestehenden Straßenzüge Südstraße und Markt durch Verlagerung der Durchgangsverkehre auf die neu geplante Straße entlasten soll. Das Verkehrssystem im Kohlscheider Zentrum kommt zu den täglichen Verkehrsspitzenzeiten im Bereich des Marktes an die Grenze der Leistungsfähigkeit. Dies mindert die Aufenthaltsqualität des Marktes, beeinträchtigt die Attraktivität der bestehenden Einzelhandelsnutzungen und steht im Konflikt zur Fußgängernutzung. Mit dem in diesem Jahr beginnenden Bau der neuen Straße soll den im Kohlscheider Zentrum vorherrschenden verkehrlichen Defiziten entgegengewirkt werden.
In gleichem Zuge sollen neue bauliche Entwicklungsflächen im Zentrum geschaffen und private und öffentliche Investitionen in der Innenstadt mobilisiert werden. Dabei ist geplant, in Anlehnung an die bestehenden baulichen Strukturen und aufgrund der Lage im Zentrum von Kohlscheid, ein städtisches Quartier zu schaffen, das durch eine Mischung von Wohnen und Arbeiten geprägt sein wird. Mit einer Attraktivierung und Verbesserung des Fußwegenetzes ist vorgesehen, die baulichen Ergänzungspotenziale mit dem Bestand im Sinne des Leitbildes einer Stadt der kurzen Wege zu vernetzen.
Die Sicherung des kleinteiligen Ladeneinzelhandels und die Stärkung der Funktion des Wohnens in der Innenstadt sind neben der Errichtung der Markttangente weitere notwendige Maßnahmen zur Revitalisierung der Anziehungskraft der Kohlscheider-Innenstadt. Diese Modernisierungsmaßnahmen im Bestand lassen sich jedoch nicht ohne die Mobilisierung privater Investoren umsetzen.
Es gab bisher einige informelle Planungen, die Aussagen zur Entwicklung der Flächen im unmittelbaren Umfeld des Zentrums treffen. Bereits im Masterplan Kohlscheid von 2004 wird zur Stabilisierung und Stärkung des Einzelhandels im Bereich Markt/Südstraße eine Entlastung vom Durchgangsverkehr vorgeschlagen. Das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept (letzte Fortschreibung: 2012) hat für das Zentrum in Kohlschied einen zentralen Versorgungsbereich festgelegt. Dieser umfasst die Flächen entlang der Südstraße und des Marktes einschl. des aufgegebenen Lebensmittelmarktes Kaiser´s.
Diese bestehenden Strukturen sollen erhalten und stabilisiert sowie durch Erweiterungen oder Neuansiedlungen ergänzt werden. Die Konzentration der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimente sollte innerhalb des kartografisch ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichs ausgewiesen werden.
Eine Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe südlich der Weststraße im Umfeld der zuletzt als Getränkemarkt genutzten Immobilie entspricht daher auch weiterhin den Planungsabsichten der Stadt. Die Priorität soll auf diesem Entwicklungsstandort liegen, da dieser Standort zentral liegt und sehr gut verknüpft werden kann. Für diesen Bereich wurde ein eigenes Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung II/67 „Kohlscheid Zentrum-Markt" eingeleitet. Das ebenfalls noch in der Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren II/65 B „Kohlscheid Zentrum-Langenberg" umfasst den Teilbereich B der Gesamtplanung „Am Langenberg" mit der Fläche des ehemaligen Kaiser´s-Marktes. Gemäß der im Bebauungsplanverfahren II/66 A vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege eingegangenen Stellungnahme, wurde für das ehemalige Ledigenheim, das für den Betrieb als Nahversorger
vor ca. 50 Jahren umgenutzt wurde, und das Schachtgebäude mit den Anbauten eine Dokumentation beauftragt. Gemäß der Stellungnahme und dem Ergebnis des Gutachtens (siehe beigefügtes PDF-Dokument) handelt es sich bei den Bauwerken um erhaltenswerte Gebäude. Der für die weitere Entwicklung des Kohlscheider Zentrums notwendige Bau der Markttangente macht jedoch den Abriss des Ledigenheims erforderlich. Das Schachtgebäude und die Nebenanlage müssen zumindest vom Abbruch verschont werden, da sich darunter die Schachtabdeckung befindet. Im Weiteren sollen die verbliebenen Gebäudeteile möglichst in ein neues Nutzungskonzept integriert werden. Wie die Bergbaugeschichte von Kohlscheid für die nächste Generation erhalten und erlebbar gemacht werden kann, wird im weiteren Prozess erörtert.
Der mittlerweile rechtskräftige Bebauungsplan II/66 A bildet mit den noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen II/66 B (Bereich ehemaliger Kaiser´s) sowie II/67 „Kohlscheid Zentrum-Markt", weiterhin eine wesentliche Grundlage für die gesamtstädtebauliche Planung in Kohlschied. Es liegen bisher noch keine konkreten Entwürfe für die beiden Bereich vor. Es erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren.
So gab es bisher verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit. 2013 wurden Gespräche mit Eigentümern der Grundstücke der östlichen Südstraße und des südlichen Marktes und den hier ansässigen Gewerbetreibenden geführt, um deren Vorstellungen, Wünsche und eigenen Überlegungen abzufragen und die Ergebnisse entsprechend in die Planung einfließen zu lassen. Zusätzlich wurde am 19.02.2014 eine Einwohnerversammlung sowie am 14.05.2014 ein moderierter Workshop zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Ziel der Veranstaltungen war, Entwicklungsziele für das Kohlscheider Zentrum zu ermitteln.
Am 17.05.2017 wurde die Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB für das Bebauungsplanverfahren II/66 „Kohlscheid Zentrum-Langenberg" durchgeführt. In Rahmen einer Einwohnerinformationsveranstaltung am 27.02.2018 wurde das Verkehrskonzept der Öffentlichkeit vorgestellt.
In der Zeit vom 18.09. bis 19.10.2018 fand die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB für den Teilbereich A mit einer zusätzlichen Informationsveranstaltung am 10.10.2018 statt. Eine erneute öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 01.04. bis 02.05.2019 durchgeführt.
Einladungen zu Informationsveranstaltungen können Sie jeweils dem amtlichen Mitteilungsblatt entnehmen. Um regelmäßig und kostenlos einen Hinweis über das aktuelle Amtsblatt per Mail zu erhalten, kann auf der städtischen Homepage eine Registrierung vorgenommen werden. Weitere Informationen über Bebauungspläne im Verfahren kann man ebenfalls der Homepage der Stadt Herzogenrath entnehmen. Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen sind über das Geoportal der StädteRegion zu erhalten.
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- Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 – Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
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