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Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 – Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

Kurzbezeichnung

Stadtplanung

Beschreibung

Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Planungshoheit hat die Gemeinde das Recht und die Pflicht, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu sorgen. Ihre Planungshoheit üben die Gemeinden, so auch die Stadt Herzogenrath, mit den Instrumenten der Bauleitplanung aus.

So umfasst das Hauptaufgabengebiet des Planungsbereiches die ganzheitliche Bearbeitung sämtlicher Aufstellungs- und Änderungsverfahren im Bereich der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sowie aller Satzungen gemäß Baugesetzbuch. Hierzu gehört insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - z.B. durch Bürgerversammlungen - sowie die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Einladungen zu Bürgerversammlungen und Bekanntmachungen der Öffentliche Auslegungen und Satzungsbeschlüsse erfolgen im Internet, in den Bekanntmachungskästen sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath. Desweiteren erfolgt die Erarbeitung grundlegender Ziele der Stadtentwicklung und deren Umsetzung in städtebaulichen Rahmenplänen sowie die Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen.

Anschrift

  • Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 – Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
  • Stadt Herzogenrath
  • Rathausplatz 1
  • 52134 Herzogenrath

Karte


Bushaltestellen am Rathaus:

  • ASEAG: Linie 21,47,54,69, 147
  • WEST: Linie 430

Umsteigemöglichkeiten für die Buslinien am Bahnhof: Linie 89, HZ 1 + HZ 3