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Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Herzogenrath
Beschreibung
Die Aufgrabungsrichtlinie (AuRiSH 2022) für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Herzogenrath wurde auf der Basis der allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) und der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV-A-StB, aktuelle Fassung) erstellt. Diese Richtlinie wurde auf Grundlage von Erfahrungen, die sich bei der Abwicklung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath ergeben haben, zusammengestellt.
Die AuRiSH 2022 gilt hiermit verbindlich für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Herzogenrath, Zuständigkeiten Ordnungsamt sowie Tiefbauamt und denjenigen Dienststellen und Gesellschaften, die der Allgemeinheit dienende Versorgungsleitungen bauen, verlegen und unterhalten sowie für die Arbeiten sonstiger Dritter. Die vorliegenden Richtlinien sollen zum einen dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Baumaßnahmen weiter zu verbessern und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für alle Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum bilden. Für die eingangs beschriebenen Arbeiten zum Aufbruch von öffentlichen Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Herzogenrath zwecks Herstellung von Gräben und Gruben zur Aufnahme von Ver- und Entsorgungsleitungen, deren Änderung, Erweiterung oder zur Schadensbeseitigung gelten die aufgeführten Regelungen, soweit in den folgenden AuRiSH 2022 (Aufgrabungsrichtlinien) keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Dieses Regelwerk gilt auch als Grundlage für Sonstige, die Arbeiten auf Ihren Grundstücken durchführen und dabei eventuell öffentliche Verkehrsflächen beim Erreichen Ihrer Grundstücke kreuzen und beschädigen.
Der in der Richtlinie erwähnte Antrag nach § 45 STVO steht Ihnen als Online-Formular zur Verfügung. Fragen dazu sind an das Amt 32 - Ordnungsamt (E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@herzogenrath.de) zu richten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-6100 - Fax:
02406 83-6198
- Telefon:
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Michael Tholen
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6129
- E-Mail:
- michael.tholen@herzogenrath.de
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Herr Wolf Meusel
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6120
- E-Mail:
- wolf.meusel@herzogenrath.de