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Sondernutzung öffentlicher Flächen (Inanspruchnahme)

Beschreibung

Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche

Sondernutzungen öffentlicher Fläche sind u.a.
  • das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen
  • das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
  • die Lagerung von Baumaterialien
  • das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschinen
  • die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u.ä.

Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

Schriftlicher (online) Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich

Die Gebühren sind von der Besonderheit des Einzelfalles abhängig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen