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Bauleitpläne und Flächennutzungspläne im Verfahren

Beschreibung

Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne schriftlich oder mündlich zu äußern. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel der Plan im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Stellungnahmen können noch eine Woche nach diesem Termin vorgebracht werden. Bei der Öffentlichen Auslegung, die vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss, werden die Planentwürfe im Rathaus für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Auslegung

Bebauungspläne

Hier finden Sie Informationen über laufende und in der Planung befindliche Bebauungsplanverfahren, für die ein Aufstellungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt oder nicht.

Herzogenrath

Kohlscheid

Merkstein

 

Änderungen des Flächennutzungsplanes

Hier finden Sie Informationen über laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, für die ein Änderungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt.

Kohlscheid

Herzogenrath

Merkstein

 

Entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen.

Onlinedienstleistung

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