Friedhofs- und Bestattungswesen -> Übersicht der Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Herzogenrath

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Dienstleistungsinformationen

Friedhofs- und Bestattungswesen -> Übersicht der Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Herzogenrath

Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung vergeben. Auf Wunsch der Angehörigen können Grabstätten mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung (Wahlgräber) vor Ort ausgesucht werden.

In der Stadt Herzogenrath werden folgende Grabstätten angeboten:

a) Reihengrabstätten

b) anonyme Reihengrabstätten

c) Reihengrabstätten auf Rasenflächen mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung

d) Reihengrabstätten auf Rasenflächen mit Grabstele ohne Bepflanzung nach besonderen Gestaltungsvorschriften

e) Erdgrabstätten mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung als ein- oder mehrstellige Grabstätten sowie als Einfach- oder Tiefengrab

f) Erdgrabstätten mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung als Einzel- oder Mehrfachgrabstätten auf Rasenflächen ohne Bepflanzung nach besonderen Gestaltungsvorschriften

g) Tiefengrabstätten mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung für Erdbestattungen mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung

h) Urnenreihengrabstätten

i) anonyme Urnenreihengrabstätten

j) Urnenreihengrabstätten auf Rasenflächen mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung

k) Urnenreihengrabstätten mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen

l) Urnengrabstätten mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung als ein- oder mehrstellige Grabstätten

m) Kammer in einer Urnenstele

n) Doppelkammern in einer Urnenstele mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung

o) Einzel- oder Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung

p) Grabstätten für die Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, je nach Erdgrabstelle bis zu zwei Urnen beizusetzen, vorausgesetzt, dass das Nutzungsrecht an der Erdgrabstätte noch für 30 Jahre besteht bzw. für den Zeitraum von 30 Jahren verlängert wird.

Die Ruhefristen betragen 30 Jahre für Urnenbeisetzungen, 25 Jahre für Kinderreihengräber (bis 6 Jahre) und 30 Jahre für Erdbestattungen. Die Größe der Grabstätten richten sich nach der Grabart und können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Sonstiges:

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Grabart. Sie kann beim zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden. Sie können die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath auch am Ende des Textes herunterladen.

Dort erhalten Sie auch die aktuelle Friedhofsbroschüre, die weitere, wichtige Informationen rund um die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath enthält.

Bitte beachten Sie auch die wichtigen Datenschutzhinweise.


Kosten

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath