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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Allgemeines

Beschreibung

(Erd-)Bestattungen und (Aschen-)Beisetzungen werden montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, freitags zwischen 8:00 und 10:30 Uhr und samstags zwischen 8:00 und 14:00 Uhr durchgeführt.

Die Bestattungstermine vergibt die Friedhofsverwaltung und werden in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut in Absprache mit den Angehörigen, den Vertretern der Religionsgemeinschaften und der Friedhofsverwaltung ausgewählt.

Vor der Beisetzung muss der Sterbefall beurkundet werden, und zwar beim Standesamt, in dessen Bezirk der Verstorbene verstarb.

Dort erhalten Sie auch die aktuelle Friedhofsbroschüre, die weitere, wichtige Informationen rund um die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath enthält.

In der Stadt Herzogenrath sind insgesamt 13 Friedhöfe vorhanden. Zwei dieser Friedhöfe sind außer Dienst, d.h. dass auf diesen Friedhöfen keine Bestattungen mehr vorgenommen werden. Die Friedhofssatzung enthält allgemeine Hinweise zur Grabgestaltung, der Höhenbeschränkungen bei Grabsteinen etc.

Die Friedhöfe im einzelnen:

Stadtteil Merkstein:

  • Lange-Hecke
  • Plitschard
  • Hofstadt

Stadtteil Herzogenrath-Mitte:

  • Waldfriedhof-Mitte
  • Straß
  • Niederbardenberg
  • Weidstraße (außer Dienst gestellt)
  • Eygelshovener Straße (außer Dienst gestellt)

Stadtteil Kohlscheid:

  • Oststraße
  • Kämpchen
  • Bank
  • Pannesheide
  • Berensberg

Bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten das Stammbuch bzw. die Heiratsurkunde. Sollte es sich bei der verstorbenen Person um eine/n Witwe/r handeln, benötigt das Standesamt auch die Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehegatten

Das A 67 - Technisches Betriebsamt erbringt im Friedhofs- und Bestattungswesen u.a. folgende Leistungen:

  •  Bau, Pflege, Unterhaltung und bedarfsorientierte Erweiterung der Friedhofsanlagen
  •  Bereitstellung von Reihengräbern und Grabstätten mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung für Erd- und Aschenbeisetzungen
  •  Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben EinwohnerInnnen der Stadt waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen
  •  Aus- und Umbettungen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  •  Erteilen von Grabmahlgenehmigungen und Zulassungen für Gewerbetreibende
  •  Ausstellung von Sondergenehmigungen für das Befahren der Friedhofswege
  •  Pflege und Unterhaltung von Ehren- und Kriegsgräbern
  •  Kalkulation der Friedhofsgebühren
  •  Satzungsangelegenheiten

Allgemeine Ziele:

  •  Erhaltung der Gräber und Friedhofsanlagen in einem würdigen Zustand
  •  Nachfrageorientierte Bedarfsdeckung entsprechend dem Bestattungsverhalten der EinwohnerInnen
  •  Bestattung aller Verstorbenen in einer würdigen, ortsüblichen und pietätvollen Art und Weise
  •  Erholungs- und Gesundheitsvorsorge („öffentliches Grün“)
  •  Gebührenkonstanz durch permanente Kostenkontrolle und Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips

Die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen ergeben sich aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath.