Friedhofs- und Bestattungswesen -> Graberwerb zu Lebzeiten
Beschreibung
Ein Graberwerb bereits zu Lebzeiten ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung ist, dass die Person, für die die Grabstätte bestimmt ist, mindestens 75 Jahre alt ist.
Bei Ehepaaren, die eine Doppel- oder Tiefenwahlgrabstätte erwerben möchten, braucht nur eine Person 75 Jahre alt zu sein.
Die entsprechenden Vordrucke sind beim Bürgerbüro (Infothek) im Rathaus erhältlich oder können direkt durch einen Klick auf den Download-Button heruntergeladen werden.
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Zuständige Einrichtungen
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Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Straße: Eygelshovener Straße Hausnummer: 69a
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sonja Klein
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6222
- E-Mail:
- sonja.klein@herzogenrath.de
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Herr Rainer Schulte
Position: Abteilungsleiter- Telefon:
- 02406 83-6204
- E-Mail:
- rainer.schulte@herzogenrath.de