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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Graberwerb zu Lebzeiten
Beschreibung
Ein Graberwerb bereits zu Lebzeiten ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung ist, dass die Person, für die die Grabstätte bestimmt ist, mindestens 75 Jahre alt ist.
Bei Ehepaaren, die eine Doppel- oder Tiefenwahlgrabstätte erwerben möchten, braucht nur eine Person 75 Jahre alt zu sein.
Die entsprechenden Vordrucke sind beim Bürgerbüro (Infothek) im Rathaus erhältlich oder können direkt durch einen Klick auf den Download-Button heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie auch die wichtigen Datenschutzhinweise.
Dem Antrag ist die eigenhändig unterzeichnete Einwilligungserklärung zum Datenschutz beizufügen.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Eygelshovener Straße 69a
- 52134 Herzogenrath
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sonja Klein
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6222
- E-Mail:
- sonja.klein@herzogenrath.de
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Herr Rainer Schulte
Abteilungsleiter- Telefon:
- 02406 83-6204
- E-Mail:
- rainer.schulte@herzogenrath.de