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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Genehmigung für das Befahren der Friedhofswege mit einem PKW

Beschreibung

Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhofswege

Auf Antrag können Schwerbehinderte mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 70% eine Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhöfe mit einem PKW erhalten.

Schwerbehindertenausweis (mindestens 70%) - Angaben über den überwiegend benutzten PKW (Typ und Kennzeichen)

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