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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Einebnung/Rückgabe von Grabstätten

Beschreibung

Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen Grabstätten bereits vor Ablauf der Ruhefrist vorzeitig eingeebnet werden. Die Grabstätte wird jedoch erst nach Ablauf der Ruhefrist neu vergeben.

Angaben zur verstorbenen Person, wie Vornamen, Sterbedatum und Grabtyp.

Vordrucke sind beim Bürgerservice im Rathaus (Infothek) erhältlich oder können direkt durch einen Klick auf den Download-Button heruntergeladen werden.

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