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Friedhofs- und Bestattungswesen -> Einebnung/Rückgabe von Grabstätten
Beschreibung
Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen Grabstätten bereits vor Ablauf der Ruhefrist vorzeitig eingeebnet werden. Die Grabstätte wird jedoch erst nach Ablauf der Ruhefrist neu vergeben.
Angaben zur verstorbenen Person, wie Vornamen, Sterbedatum und Grabtyp.
Vordrucke sind beim Bürgerservice im Rathaus (Infothek) erhältlich oder können direkt durch einen Klick auf den Download-Button heruntergeladen werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Eygelshovener Straße 69a
- 52134 Herzogenrath
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sonja Klein
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-6222
- E-Mail:
- sonja.klein@herzogenrath.de
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Herr Rainer Schulte
Abteilungsleiter- Telefon:
- 02406 83-6204
- E-Mail:
- rainer.schulte@herzogenrath.de