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Baulandkataster der Stadt Herzogenrath
Beschreibung
Die Stadt Herzogenrath hat das Baulandkataster am 01.03.2022 veröffentlicht. Die Karte ist unter folgendem Link einsehbar:
BAULANDKATASTER der Stadt Herzogenrath
Das Baulandkataster stellt nur die Wohnbaulücken innerhalb der Stadt Herzogenrath dar und dient Bauwilligen im Sinne einer flächensparenden und nachhaltigen Stadtentwicklung als Orientierung.
Das Kataster enthält Flächen die nach erster Einschätzung in absehbarer Zeit oder sofort bebaut werden könnten.
Aus der Darstellung der Flächen können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Eine Bebaubarkeit kann nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geprüft werden. Die Stadt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Daten und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Jede Fläche beinhaltet Angaben zu Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Straßenname und Grundstücksgröße. Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Eigentümerdaten und es stellt keine Bauverpflichtung oder Veräußerungsverpflichtung zum Zweck der Bebauung dar. Gleichzeitig enthält es keine Angabe zur Verkaufsabsicht der Eigentümer.
Widerspruchsrecht
Grundstückseigentümer, die nicht mit der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster einverstanden
sind, können jederzeit Widerspruch einlegen. Füllen Sie dazu bitte das folgende Dokument Widerspruch aus und
schicken Sie es an eine der folgenden Adressen. Auch Bevollmächtigte können Widerspruch zur Veröffentlichung
des Grundstücks einlegen. Eine Vollmacht des Eigentümers ist hier erforderlich.
poststelle@herzogenrath.de-mail.de (Achtung nur de-mail!)
oder an die Adresse
Stadt Herzogenrath
- A61 Stadtplanung –
Rathausplatz 1
52134 Herzogenrath
Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 – Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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