Ehrenamtskarte

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Ehrenamtskarte

Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es jetzt die Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise besonders Engagierten Dankeschön. Die Ehrenamtskarte hat einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist eine Plastikkarte, wie Sie sie als Bank- oder Mitgliedskarte für Portmonee und Brieftasche kennen. Sie erhalten die Karte kostenlos von Ihrer Stadt oder Gemeinde für Ihr besonderes ehrenamtliches Engagement. Entdecken Sie im Alltag am Eingang oder Kassenhäuschen einer öffentlichen oder privaten Einrichtung den Hinweis „Ehrensache“, erhalten Sie dort bei Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte attraktive Vergünstigungen.

Welche Vergünstigungen bekommen Sie?

Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte werden Sie von vielen belohnt. Einrichtungen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis. Das können Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks genauso sein wie Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder Hotels. Sie räumen Ihnen bei Vorlage der Karte Vergünstigungen ein: Gratis-Eintritt, zwei Karten für den Preis von einer oder eine Ermäßigung. Die Liste der örtlichen Partner der Ehrenamtskarte erhalten Sie bei Ihrer ausgebenden Stelle. Im Internet finden Sie unter www.ehrensache.nrw.de eine stets aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.


Voraussetzungen

Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Vergabe der Ehrenamtskarte siehe Downloads.


Fristen

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb Ihres Wohnortes. Die Karte hat eine Laufzeit von 2 Jahren, meist zwei oder drei Jahre – das regeln die Kommunen unterschiedlich. Nach Ablauf können Sie selbstverständlich erneut eine Ehrenamtskarte beantragen.


Hinweise und Besonderheiten

Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation

  • Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden
  • Der Ausstieg ist jederzeit möglich
  • Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Herzogenrath (Die Ehrenamtskarte ist landesweit gültig, so dass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter in Herzogenrath informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können.)
  • Aufnahme in ein Partnerverzeichnis (Ausgabe zusammen mit der Ehrenamtskarte. Alle Anbieter von Vergünstigungen erscheinen zudem auf den Internetseiten zur Ehrenamtskarte vom Land NRW und Herzogenrath)

Wie werde ich Partner der Ehrenamtskarte?

Absenden des Anmeldeformulars mit Nennung der Vergünstigung. Zum Anmeldeformular siehe Downloads.


Verfahrensablauf

Für die Ehrenamtskarte füllen Sie einen Bewerbungsbogen aus. Den Bewerbungsbogen der Stadt Herzogenrath siehe Downloads.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen