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Finanzbuchhaltung

Beschreibung

Die Finanzbuchhaltung nimmt die ihr gesetzlich gemäß § 93 GO NRW übertragenen eigenen oder auftragsweise zu erledigenden Aufgaben wahr. 

Die Aufgaben umfassen:

  • die Buchführung 
    einschließlich der Anlagenbuchführung,
  • die Zahlungsabwicklung 
    einschließlich der Mahnung und Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen.


Die im Rahmen der Finanzbuchhaltung zu erledigenden Aufgaben der Buchführung werden zentral durch A 20 Kämmerei wahrgenommen, die Aufgaben der Zahlungsabwicklung zentral durch A 21 - Stadtkasse.

Zu den Aufgaben der Buchführung gehören insbesondere

  • das Buchen von Geschäftsvorfällen auf Bestands- und Erfolgskonten (Hauptbuchführung),
  • das Buchen von Forderungen / Erträgen und Verbindlichkeiten / Aufwendungen auf Debitoren- und Kreditorenkonten sowie das Führen der Anlagenbuchhaltung (Nebenbuchführung),
  • die Erfassung / Vormerkung von Bestellungen bzw. Aufträgen,
  • die Buchungen zur Erstellung der Jahresabschlüsse.

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Zuständige Einrichtungen