Mahnung

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Sofern Sie zu begleichende Forderungen nicht rechtzeitig entrichten, erhalten Sie zunächst eine Mahnung. Hierbei werden im Falle öffentlich-rechtlicher Forderungen wie Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge etc. zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Mahngebühren richten sich nach § 2 der Kostenordnung NRW zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz, nacht § 19 VwVG i. V. m. § 9 VO-VwVG, Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung i.V.m. § 12 Kommunalabgabengesetz.

Auf den Mahnungen ist vermerkt, bis zu welchem Tag Ihre Zahlungseingänge berücksichtigt wurden. Es können insofern Überschneidungen zwischen Ihrer (dann verspäteten) Zahlung und der Mahnung entstehen. 

Unbeglichene Forderungen werden regelmäßig gemahnt und in die Vollstreckung übergeben.

Beachten sie hierbei bitte, dass die Zahlungsabwicklung lediglich die offenen Forderungen Ihres Debitors anmahnt. Zu Rechtmäßigkeit, Art und Höhe der Hauptforderung kann Ihnen in der Regel nur das festsetzende Fachgebiet Auskunft geben, deren Festsetzungsbescheid Sie vorliegen haben.

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