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Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 LWG für die Stadt Herzogenrath

Beschreibung

Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Abs. 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.

Das Wasserversorgungskonzept (WVK) muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in der Zukunft sichergestellt ist. Sein Inhalt richtet sich daher in einem hohen Maße an den unterschiedlichen Gegebenheiten der Gemeinde aus. Die Vorlagepflicht liegt bei der Gemeinde. Je nach Konstellation in einer Gemeinde ist aber davon auszugehen, dass das WVK in weiten Teilen vom Wasserversorger erarbeitet wird, da bei diesem die erforderlichen Informationen vorliegen.

Die Stadt Herzogenrath hat die enwor – energie & wasser vor ort GmbH beauftragt die Fortschreibung des WVK für die Jahre 2024-2029 zu erstellen.

Das WVK wurde dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau vorgestellt und beschlossen. Anschließend wurde es bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und von dieser bestätigt.

Die Abschlussfeststellung der Prüfung lautet: „Die Prüfung des WVK ergab, dass Ihre Stadt Herzogenrath für das Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG gewährleisten kann.

Eine Fortschreibung ist im 6-Jahres Turnus vorzusehen. Demnach ist die nächste Fortschreibung des WVK im Jahre 2029 zu erstellen.

Hinweis: Ende 2024 ist die Firma enwor GmbH durch Zusammenschluss in die Firma STAWAG übergegangen. Diese übernimmt damit auch alle in den Dokumenten benannten Aufgaben und Verantwortungen der enwor GmbH.