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Dienstleistungsinformationen
Nichtraucherschutz
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht u.a. ein Rauchverbot in vielen Einrichtungen, so auch in Gaststätten vor.
Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote sind die Betreiberin oder der Betreiber von Gaststätten u.ä. Lokalitäten.
Die Überwachung der Einhaltungen obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-414
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de