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Nichtraucherschutz
Beschreibung
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht u.a. ein Rauchverbot in vielen Einrichtungen, so auch in Gaststätten vor.
Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote sind die Betreiberin oder der Betreiber von Gaststätten u.ä. Lokalitäten.
Die Überwachung der Einhaltungen obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de
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- Telefon:
- 02406 83-445
- E-Mail:
- daniel.stein@herzogenrath.de