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Taxi-/Ortskenntnisprüfung
Beschreibung
Wer Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern möchte und eine entsprechende Fahrerlaubnis für den Taxiverkehr (Personenbeförderungsschein - kurz: PBS) beantragt, muss ausreichende Kenntnisse über Straßen, Plätze, Zielfahrten usw. innerhalb des Gebietes nachweisen, in dem die Beförderung durchgeführt werden soll. Dieser Nachweis wird in Form einer schriftlichen Prüfung erbracht und soll gewährleisten, dass die Fahrgäste regelmäßig auf dem besten und idealerweise kürzesten Wege bis zum Zielort befördert werden.
Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse ursprünglich nachgewiesen hat, muss er diese Kenntnisse gem. § 48 VI FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) auch für das andere Gebiet nachweisen.
Für die Durchführung der Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer im Fahrgebiet der Stadt Herzogenrath ist die Ordnungsbehörde zuständig.
Inhalte der Ortskenntnisprüfung
Die für den Erwerb des Nachweises über die Ortskenntnisse zu beantwortenden Prüfungsfragen richten sich nach den jeweiligen örtlichen Begebenheiten. In der Prüfung für das Stadtgebiet Herzogenrath werden Kenntnisse, u. a. über Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Altenheime, Hotels und Sehenswürdigkeiten abgefragt. Die Prüfung wird in einer mündlichen Abfrage durchgeführt und dauert in etwa 30 Minuten.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung kostenpflichtig wiederholt werden.
Wo wird ein PBS beantragt?
Den Personenbeförderungsschein können Sie beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt:
StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel.: 0241 5198-6500
Fax: 0241 5198-80650
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Die Ortskenntnisprüfung ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 21,00 € belegt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-6100 - Fax:
02406 83-6198
- Telefon:
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Götz Röhr
Straßenverkehrsbehörde- Telefon:
- 02406 83-409
- E-Mail:
- goetz.roehr@herzogenrath.de