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Fliegende Bauten
Beschreibung
Fliegende Bauten gemäß § 78 BauO NRW sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
Hierzu zählen beispielsweise Fahrgeschäfte, Schaubuden, Fest- und Zirkuszelte sowie temporäre Freilichtbühnen. Vor der erstmaligen Aufstellung wird für Fliegende Bauten eine sogenannte Ausführungsgenehmigung gemäß § 78 Abs. 3 BauO NRW benötigt. Diese Genehmigung ist, abhängig von der Art, für maximal fünf Jahre gültig und kann auf Antrag wiederholt für weitere fünf Jahre verlängert werden.
Rechtzeitig vor jedem Aufbau Fliegender Bauten ist beim Bauordnungsamt eine Gebrauchsabnahme zu vereinbaren. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob die Vorgaben dem Prüfbuch entsprechen. Jeder Aufbau und Mangel wird im Prüfbuch festgehalten bzw. vermerkt.
Zelte ab 75 m² und Tribünen in wechselnden Größen sind immer einer Gebrauchsabnahme zu unterziehen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dipl. Ing. Guido Claßen
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-342
- E-Mail:
- guido.classen@herzogenrath.de
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Frau Dipl. Ing. Sonja Gärtner
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-347
- E-Mail:
- sonja.gaertner@herzogenrath.de
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Frau Dipl. Ing. Iris Vienings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-346
- E-Mail:
- iris.vienings@herzogenrath.de
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Frau Dipl. Ing. Gabriele Reupke
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-348
- E-Mail:
- gabriele.reupke@herzogenrath.de