Soziale Arbeit an Schulen

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Dienstleistungsinformationen

Soziale Arbeit an Schulen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit an Schulen bilden sowohl das Jugendhilfegesetz (§ 1, Abs. 1 SGB VIII), in welchem das "Recht des jungen Menschen auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" festgelegt wird, als auch der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, sowie die Richtlinien und Erlasse der zuständigen Ministerien.

Soziale Arbeit an Schulen ist ein Beratungsangebot für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen an den jeweiligen Schulen und stellt einen eigenständigen pädagogischen Arbeitsbereich innerhalb der Schule dar.

Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei ihrem individuellen Bildungs- und Lebensweg ist das vorrangige Ziel der Sozialen Arbeit an Schulen.

Die enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigten sowie beteiligten Institutionen ermöglicht die Einbeziehung der Lebenswirklichkeiten der SchülerInnen in den Schulalltag. Das beinhaltet eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen der Schulen.

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