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Gleichstellungsplan
Beschreibung
"Frauenförderung ist keine Bevorzugung, sondern ein Weg, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit herzustellen!“
Somit ist Frauenförderung bei der Stadt Herzogenrath integraler Bestandteil der Personalentwicklung und gilt als ein Instrument zur effizienten und gezielten Personalpolitik.
Die Gewinnung qualifizierter Frauen und Männer als neue Beschäftigte bei der Stadtverwaltung Herzogenrath setzt attraktive Rahmenbedingungen voraus. Ebenso bleibt es eine Aufgabe, das vorhandene Personal zu halten und weiter zu qualifizieren. Dazu werden Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Pflege oder die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere in den Blick genommen.
Frauen und Männer müssen auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär. Der öffentliche Dienst ist im besonderen Maße aufgerufen, für gleiche berufliche Chancen zu sorgen und eine Lebenslaufperspektive bei den Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten einzunehmen.
Der vorliegende Gleichstellungsplan zeigt die personellen Veränderungen zwischen 2015 und 2018 auf und stellt konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen für die Jahre 2019 bis 2023. In der Halbzeit gibt es ein Controlling. In 2023 werden die Maßnahmen und Erfolge überprüft und es wird ggf. ergänzende Maßnahmen ergriffen. Dies erfolgt in der Beratung im Personal- und Digitalisierungsausschuss und wird anschließend im Stadtrat beschlossen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gleichstellungsstelle
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-139
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Birgit Kuballa
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-139
- E-Mail:
- birgit.m.kuballa@herzogenrath.de