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Sondernutzung öffentlicher Flächen (Inanspruchnahme)
Beschreibung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche
Sondernutzungen öffentlicher Fläche sind u.a.- das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen
- das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
- die Lagerung von Baumaterialien
- das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschinen
- die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u.ä.
Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Schriftlicher (online) Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich
Die Gebühren sind von der Besonderheit des Einzelfalles abhängig.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-6100 - Fax:
02406 83-6198
- Telefon:
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
-
- Nordsternstraße 25
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Götz Röhr
Straßenverkehrsbehörde- Telefon:
- 02406 83-409
- E-Mail:
- goetz.roehr@herzogenrath.de