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Dienstleistungsinformationen
Sondernutzung öffentlicher Flächen (Inanspruchnahme)
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche
Sondernutzungen öffentlicher Fläche sind u.a.- das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen
- das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
- die Lagerung von Baumaterialien
- das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschinen
- die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u.ä.
Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
Unterlagen
Schriftlicher (online) Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich
Kosten
Die Gebühren sind von der Besonderheit des Einzelfalles abhängig.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-6100 - Fax:
02406 83-6198 - E-Mail:
herbert.haamann@herzogenrath.de
- Telefon:
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- Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Julia Oidtmann
Straßenverkehrsbehörde- Telefon:
- 02406 83-410
- E-Mail:
- julia.oidtmann@herzogenrath.de
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Frau Tanja Herstowski
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-413
- E-Mail:
- tanja.herstowski@herzogenrath.de
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Herr Götz Röhr
Straßenverkehrsbehörde- Telefon:
- 02406 83-409
- E-Mail:
- goetz.roehr@herzogenrath.de