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Wildschäden

Beschreibung

Schadensregulierung bei Wildschäden

Nach § 34 Landesjagdgesetz NRW ist zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, bzw. auf dem der Schaden entstanden ist.

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt abweichend von § 34 des Bundesjagdgesetzes, wenn die oder der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen zwei Wochen, nachdem sie oder er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, beim Ordnungsamt der Stadt Herzogenrath anmeldet.

Anmeldeformblatt und weitere Informationen hält das A 32 -Ordnungsamt- bereit, bzw. Download.

Weitere Auskünfte erteilt die Untere Landschafts- Jagd- und Fischereibehörde der StädteRegion Aachen 0241/51980

Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn dieser jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober bei der Ordnungsbehörde angemeldet wird.

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