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Dienstleistungsinformationen
Schiedsleute in Herzogenrath
Die Schiedsleute werden vom Rat der Stadt Herzogenrath gewählt und nach der Wahl durch die Direktorin bzw. den Direktor des Amtsgerichtes Aachen vereidigt.
Sie haben die ehrenamtliche Aufgabe, unter Aufsicht des Amtsgerichtes Aachen, zwischen den streitenden Parteien in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten oder bestimmten Strafsachen zu schlichten und dabei zu versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.
Bürger, die einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung stellen, müssen sich an das örtliche Schiedsamt wenden, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat.
In Herzogenrath gibt es 3 Schiedsamtsbezirke. Wer für Sie der zuständige Ansprechpartner ist, erfahren Sie aus der nebenstehenden Datei "Schlichten statt Richten".
Weitere Informationen
Weitere allgemeine Informationen über das Schiedsamt erhalten Sie über die Internetseite https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Schiedsamt/index.php.
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-414
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de