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Dienstleistungsinformationen
Rattenbefall melden
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. Die städtischen Kanäle werden in regelmäßigen Abständen von der Stadt Herzogenrath über eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma mit Rattenköder ausgelegt.
Unterlagen
Eine telefonische Benachrichtigung über den festgestellten Rattenbefall reicht i.d.R. aus. Weiterhin steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-414
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de
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Frau Kirsten Vollmer
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-421
- E-Mail:
- kirsten.vollmer@herzogenrath.de