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Beschwerdestelle Ordnungsamt / Probleme mit den Nachbarn
Beschreibung
Das Schöne am eigenen Garten ist die Freiheit, den Garten nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu nutzen. Doch diese Freiheit hat Grenzen. Besonders im Bereich der gemeinsamen Gartengrenze könnte der Nachbar benachteiligt werden.
Das private Nachbarrecht ist Ausfluss des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den nachbarrechtlichen Landesgesetzen, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten, konkretisiert. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969.
Zu dem Thema "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten" hat das Justizministerium NRW eine Broschüre mit wichtigen Hinweisen veröffentlicht.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de
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Frau Kirsten Vollmer
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-421
- E-Mail:
- kirsten.vollmer@herzogenrath.de
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- Telefon:
- 02406 83-445
- E-Mail:
- daniel.stein@herzogenrath.de