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Sterbefallanzeige
Beschreibung
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall, der in Herzogenrath eingetreten ist, ist somit beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, z.B. in Bardenberg oder Würselen, ist das Standesamt in Würselen zuständig.
Für die Beurkundung sind erforderlich:
- ärztliche Todesbescheinigung
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- der Personalausweis
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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Frau Ines von Ameln
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-126
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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Frau Helga Rauschen
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-127
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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Frau Yasemin Maden
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-130
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de