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Dienstleistungsinformationen
Sterbefallanzeige
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall, der in Herzogenrath eingetreten ist, ist somit beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, z.B. in Bardenberg oder Würselen, ist das Standesamt in Würselen zuständig.
Unterlagen
Für die Beurkundung sind erforderlich:
- ärztliche Todesbescheinigung
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- der Personalausweis
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-414
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ines von Ameln
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-126
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
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- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de