Staatsangehörigkeit (Feststellung)

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Staatsangehörigkeit (Feststellung)

Staatsangehörigkeitsausweis


Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis?


Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Dazu müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.


Benötigt werden

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Schriftlicher Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Eventuell Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters der Person
  • Eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunden
  • Andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten.
  • Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise

 


Weitere Informationen zur Prüfung der Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Sie bestätigen, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.


Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:

  • Approbation einer Ärztin, eines Arztes, einer Apothekerin oder eines Apothekers,
  • Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
  • Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
  • Beantragung bestimmter Rentenzahlungen.



Die Bearbeitung erfolgt über die StädteRegion Aachen 0241-5198 3399


Unterlagen

Das beigefügte Formular muß eigenhändig unterschrieben und persönlich eingereicht werden.
Ein Antrag per e-mail ist zur Zeit nicht möglich.


Kosten

Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen