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Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen).
Antragsformulare erhalten Sie auch an der Infothek der Stadtverwaltung Herzogenrath.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie Online unter: Rundfunkbeitrag.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-0
- Telefon:
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-333
- E-Mail:
- buergerbuero@herzogenrath.de