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Reisepass für Auslandsdeutsche
Beschreibung
Deutsche, die in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, können ihren Reisepass statt beim Deutschen Generalkonsulat in Amsterdam auch im Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath beantragen. Voraussetzung hierfür ist, daß der alte Reisepass noch nicht länger als 10 Jahre abgelaufen ist, da ansonsten die Beantragung ggf. beim Deutschen Generalkonsulat in Amsterdam erfolgen muss. Von der Beantragung bis zur Ausgabe des Passes können 2 - 3 Wochen vergehen.
Für Personen, die im Ausland geboren sind oder in Deutschland geboren sind, aber die Eltern den Wohnsitz im Ausland hatten. Ist für die Erstausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes die zuständige deutsche Auslandsvertretung /Botschaft zuständig.
Links:
Bundesdruckerei
- Auszug aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen Wohnsitzgemeinde mit Angaben zur Staatsangehörigkeit. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
- Familienbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Stammbuch oder Personalausweis
- biometrietaugliche Passbilder
Mehr Informationen über den Link - Sofern der letzte bzw. bisherige Reisepass nicht durch ein deutsches Konsulat in den Niederlanden ausgestellt wurde, wird die Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland benötigt.
- Für die Beantragung eines Passdokumentes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist eine Vollmacht beider Erziehungsberechtiger, ggfl.s Heiratsurkunde, Ausweisdokument (oder Kopie) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Scheidungsurteil, Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Kantongericht in NL) erforderlich.
Kinderreisepass: 26,00 Euro
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 75,00 Euro
Reisepass für Personen über 24 Jahren: 120,00 Euro
vorläufiger Reisepass zusätzlich: 52,00 Euro
Express-Pass zusätzlich 32,-- Euro Gebühr innerhalb von 3 Werktagen
(vorausgesetzt Passermächtigung liegt vor)
Zahlung bei Beantragung
Im Rathaus: Bargeldzahlung und bargeldlose Zahlung (EC-/Kreditkarte)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-0
- Telefon:
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-333
- E-Mail:
- buergerbuero@herzogenrath.de