Reisepass für Auslandsdeutsche

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Reisepass für Auslandsdeutsche

Deutsche, die in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, können ihren Reisepass statt beim Deutschen Generalkonsulat in Amsterdam auch im Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath beantragen. Voraussetzung hierfür ist, daß der alte Reisepass noch nicht länger als 10 Jahre abgelaufen ist, da ansonsten die Beantragung ggf. beim Deutschen Generalkonsulat in Amsterdam erfolgen muss.  Von der Beantragung bis zur Ausgabe des Passes können 2 - 3 Wochen vergehen.

Für Personen, die im Ausland geboren sind oder in Deutschland geboren sind, aber die Eltern den Wohnsitz im Ausland hatten. Ist für die Erstausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes die zuständige deutsche Auslandsvertretung /Botschaft zuständig.

Links:
Bundesdruckerei


Unterlagen

  1. Auszug aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen Wohnsitzgemeinde mit Angaben zur Staatsangehörigkeit. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
    - Familienbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  2. Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Stammbuch oder Personalausweis
  3. biometrietaugliche Passbilder
    Mehr Informationen über den Link 
  4. Sofern der letzte bzw. bisherige Reisepass nicht durch ein deutsches Konsulat in den Niederlanden ausgestellt wurde, wird die Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland benötigt.
  5. Für die Beantragung eines Passdokumentes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist eine Vollmacht  beider Erziehungsberechtiger, ggfl.s Heiratsurkunde, Ausweisdokument (oder Kopie) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Scheidungsurteil, Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Kantongericht in NL) erforderlich.

Kosten

Kinderreisepass: 26,00 Euro
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 75,00 Euro

Reisepass für Personen über 24 Jahren: 120,00 Euro
vorläufiger Reisepass zusätzlich: 52,00 Euro

Express-Pass zusätzlich 32,-- Euro Gebühr innerhalb von 3 Werktagen
(vorausgesetzt Passermächtigung liegt vor)

Zahlung bei Beantragung


Zahlungsweisen

Im Rathaus: Bargeldzahlung und bargeldlose Zahlung (EC-/Kreditkarte)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen