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Reisepass
Beschreibung
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden: Terminvereinbarung
Reisen ins Ausland:
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu oder über das Auswärtige Amt zu erkundigen.
Ausweis für minderjährige unter 16 Jahren, die der Ausweispflicht nicht Unterliegen
Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Für Kinderreisedokumente gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ausstellung eines regulären Reisepasses
- Ausstellung eines Personalausweises
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
- Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
- Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
- Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.
Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Express-Reisepasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird.
- Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
- Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden.
- Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.
Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt,
- wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z. B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel).
- Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden.
- Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen.
Gültigkeiten:
- Reisepass:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
- Zweitpass: 6 Jahre
Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Reisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden:
- Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
- Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Sie können den Verlust auch online melden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
- Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Reisepasses bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.
Beantragung:
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass
- aktuelles Lichtbild; (35 x 45 mm) Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.
zusätzlich bei vorläufigem Reisepass:
- notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers)
bei Verlust:
- Personalausweis oder Führerschein
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Bestätigung der Diebstahls-Anzeige von der Polizei
- Reisepass/Zweitpass:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 70,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Im Rathaus: Bargeldzahlung und bargeldlose Zahlung (EC-/Kreditkarte)
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-0
- Telefon:
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
-
- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-333
- E-Mail:
- buergerbuero@herzogenrath.de