Personalausweis

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Dienstleistungsinformationen

Personalausweis

Besitzpflicht:
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.

Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (auch minderjährige): Terminvereinbarung

Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Gültigkeiten:
• vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
• nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre

Personalausweis wegen Fund/Wiederauffinden melden und (ent-)sperren

  • Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
  • Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle.
  • Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sperren lassen (Sperrhotline 0049 - 116 116, Sperrkennwort mitteilen)
  • Wenn Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind, müssen Sie sofort einen neuen Ausweis beantragen.

Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.


Unterlagen

  • Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
  • bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • Optional Abgabe von Fingerabdrücken: Bei der Antragstellung müssen Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.
  • Bei Personen unter 16 Jahren:
    Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen.
    Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

Kosten

Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich (Gebühr 10,00 €uro).
Kosten/Gebühren

- bei Beantragung zu bezahlen
• 37,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
• 22,80 Euro für unter 24-Jährige (Gültigkeit 6 Jahre)

Weitere Gebühren
• 6 €uro für jedes nachträgliche aktivieren der eID-Funktion
• 6 €uro für jedes Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust
• 6 €uro für eine Änderung der PIN (Geheimnummer)

Verlust / Diebstahl:
Für die Neubeantragung ist die Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit Foto erforderlich:
  • Deutschen Führerschein in Kombination mit einer Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)
  • Reisepass
  • früherer abgelaufener Ausweis
  • Diebstahls-Anzeige von der Polizei

Zahlungsweisen

Im Rathaus: Bargeldzahlung und bargeldlose Zahlung (EC-/Kreditkarte)


Bearbeitungsdauer

Etwa 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei).


Weitere Informationen

Terminvereinbarung

Neusetzen der PIN: Die persönliche Vorsprache in der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) ist zwingend notwendig.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen