Suche
Dienstleistungsinformationen
Geburtsanzeige
Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Ereignis (die Geburt) eingetreten ist. Eine in Herzogenrath erfolgte Geburt ist beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind einzelfallabhängig. Zur Abstimmung der benötigten Unterlagen setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.
In der Regel werden für die Beurkundung folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über eine Geburt
- Erklärung über den Namen des Kindes
- Personalausweis oder Reisepässe der Eltern
- Auszug aus dem Eheregister
- Auszug aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunden der Eltern
- Wenn vorhanden Vaterschaftsanerkennung
Kosten
individuell
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
-
- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
-
- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
-
- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
-
- Telefon:
02406 83-414
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Ines von Ameln
Standesbeamtin- Telefon:
- 02406 83-126
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de
-
- E-Mail:
- standesamt@herzogenrath.de