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Führungszeugnis

Beschreibung

Ab welchem Alter kann selbständig beantragt werden?
Jugendliche ab 14 können selbst einen Antrag stellen.

Arten von Führungszeugnissen
> Beleg N= Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt.
> Beleg O= Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt.

Erweiterte Führungszeugnisse
Das erweiterte Führungszeugnis (Beleg NE / OE) darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Die Antragsteller haben eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Online-Beantragung
Ab sofort können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mit dem neuen Bundespersonalausweis (mit eingeschalteter Onlinefunktion) über die Homepage des "Bundesamt für Justiz" beantragt werden.

Beantragung im Rathaus
Alternativ zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Führungszeugnisse nach wie vor persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses am Schnellschalter im Rathaus (direkt am Eingang) zu den bekannten Öffnungszeiten beantragen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig.

gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei Beantragung eines Führungszeugnisses, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung bestimmt ist, wird die genaue Postanschrift der betroffenen Stelle sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen benötigt.

13,00 € / Personen, die ehrenamtlich tätig sind, werden von der Gebührenpflicht befreit, wenn eine entsprechende Bescheinigung beigebracht wird.

Onlinedienstleistung

Zuständige Kontaktpersonen