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Führerschein

Beschreibung

Im Bürgerbüro können Sie Ihre Anträge für das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen abgeben.

  • Bei Umschreibung bzw. bei Umtausch des Führerscheins
  • Führerschein (Ersterteilung / Erweiterung)
  • Ersatzführerschein

Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine

Fahren Sie noch mit Ihrem Papierführerschein?

Dann müssen Sie bald Ihren Führerschein umtauschen. Der sogenannte „alte Lappen“ verliert seine Gültigkeit. Aber auch einige neuere Führerscheine müssen ausgetauscht werden.
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Um diesen Pflichtumtausch bis zum vorgegebenen Stichtag bewältigen zu können, wurden vom Gesetzgeber folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:

1.    Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)

Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsdatum

Tabelle Umtauschpflicht Papierführerscheine
Urheber: StädteRegion Aachen

Für den Pflichtumtausch bietet die Führerscheinstelle der StädteRegion Aachen Ihnen folgende Möglichkeit an:

Umtausch:

  • ausgefüllter Antrag
  • 1 Lichtbild (biometriefähig nicht älter als 6 Monate)
  • Führerschein
  • Personalausweis / Pass


Erstantrag:

  • ausgefüllter Antrag
  • 1 Lichtbild (biometriefähig nicht älter als 6 Monate)
  • Sehtest
  • Bescheinigung Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Personalausweis/Reisepass


Erweiterung:

  • ausgefüllter Antrag
  • Führerschein - Sehtest 
  • Personalausweis
  • 1 Lichtbild (biometriefähig nicht älter als 6 Monate)

Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt und dauert ca. 4 Wochen.

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen

Anträge für die Umschreibungen ausländischer Führerscheine dürfen nur beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Die Kosten erhebt das Straßenverkehrsamt per Gebührenbescheid.