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Fischereischein / Jugendfischereischein / Fischereiprüfung
Beschreibung
Wer angeln gehen möchte, bedarf grundsätzlich eines amtlichen Fischereischeines.
Die Fischereischeine stellt Ihnen gerne das Bürgerbüro aus.
Ausgabe mit Vollendung des 10.Lebensjahres, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres für jeweils 1 Kalenderjahr;
Ausnahme:
Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.
Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
Für im Ausland lebende Bürger wird ein Fischereischein generell nur für 1 Jahr ausgestellt bzw. verlängert.
Neuantrag: Nachweis der abgelegten Fischerprüfung, aktuelles Lichtbild, Personalausweis
Verlängerung: Fischereischein und Personalausweis
Weitere Informationen Siehe Link: Untere Fischereibehörde der StaedteRegion Aachen
Jahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr = 8,00 Euro
Fischereiabgabe = 8,00 Euro gesamt= 16,00 Euro
Fünf-Jahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr = 24,00 Euro
Fischereigebühr = 24,00 Euro gesamt = 48,00 Euro
Jugendfischereischein:
Verwaltungsgebühr = 4,00 Euro
Fischereigebühr = 4,00 Euro gesamt = 8,00 Euro
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-0
- Telefon:
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
-
- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02406 83-333
- E-Mail:
- buergerbuero@herzogenrath.de