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Fischereischein / Jugendfischereischein / Fischereiprüfung

Beschreibung

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.

Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein

Mit der Mitte Juni 2026 erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von zuhause aus wählen.

Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.

Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de. Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

 

Wichtig ist auch:

Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro) in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.

Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.

Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Prüfungszeugnis
  • bisheriger Fischereischein (vor dem 1. Juli 2026)

[gültig ab 1. Juli 2026]

Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)

Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro

Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)

Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro

Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)

Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen