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Fischereischein / Jugendfischereischein / Fischereiprüfung

Beschreibung

Wer angeln gehen möchte, bedarf grundsätzlich eines amtlichen Fischereischeines.
Die Fischereischeine stellt Ihnen gerne das Bürgerbüro aus.

Ausgabe mit Vollendung des 10.Lebensjahres, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres für jeweils 1 Kalenderjahr;

Ausnahme:
Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
Für im Ausland lebende Bürger wird ein Fischereischein generell nur für 1 Jahr ausgestellt bzw. verlängert.

Neuantrag: Nachweis der abgelegten Fischerprüfung, aktuelles Lichtbild, Personalausweis

Verlängerung: Fischereischein und Personalausweis

Jahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr = 8,00 Euro
Fischereiabgabe = 8,00 Euro gesamt= 16,00 Euro

Fünf-Jahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr = 24,00 Euro
Fischereigebühr = 24,00 Euro gesamt = 48,00 Euro

Jugendfischereischein:
Verwaltungsgebühr = 4,00 Euro
Fischereigebühr = 4,00 Euro gesamt = 8,00 Euro

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