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Anmietung Veranstaltungsräume und Entleihgegenstände

Beschreibung

Anmietung von Räumlichkeiten

Die Stadt bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietung von Räumlichkeiten an.

Die hierfür zu zahlenden Nutzungsentgelte richten sich nach den angemieteten Räumlichkeiten und können der jeweils gültigen Benutzungs- oder Entgeltordnung der Stadt Herzogenrath entnommen werden.

Für die Werbung Ihrer Veranstaltung (Plakate, Flyer, Social Media unter Angabe von Ort und Uhrzeit) wenden Sie sich bitte an veranstaltungen@herzogenrath.de.

 

Entleihgegenstände für Ihre Veranstaltung

Den Herzogenrather Vereinen, Vereinigungen und Verbänden werden auf Antrag verschiedene Veranstaltungsgegenstände zur Verfügung gestellt.

Hierzu gehören z.B. Festzeltgarnituren, Musikcontainer, Toilettenwagen, Spülmobil und Bühnenelemente, aber auch Tische, Stühle und Stehtheken.

Anträge auf Nutzung von städtischen Entleihgegenständen sind schriftlich an das A 40.2, Sport- und Kulturamt, der Stadt Herzogenrath zu richten.

Die Schlüssel für die Entleihgegenstände können im Rathaus an der Schlüsselstation abgeholt und zurückgegeben werden.

Für die Anmietung einer Räumlichkeit oder der Beantragung auf Nutzung von städtischen Entleihgegenständen stehen Ihnen die Online-Formulare zur Verfügung.

 

Im Downloadbereich finden Sie die Entgeltordnungen der Stadt Herzogenrath.

 

ANTRÄGE

 

 

Entleihgegenstände:

  • Festzeltgarnituren: 40
  • WC-Wagen inkl. Standrohr: 2
  • Musikcontainer: 2
  • Bühnenelemente: 42 (2x1 m)
  • Stadtbühne: 6x8m
  • Spülmobil: 1
  • Materialcontainer:  40 Tische / ca. 200 Stühle
  • Stehtheken eckig: 8
  • Stehtische rund: 10
  • Auslegeware: Schutz Hallenboden