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Anmietung Veranstaltungsräume und Entleihgegenstände

Beschreibung

Anmietung von Räumlichkeiten

Die Stadt bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietung von Räumlichkeiten an. Momentan ist es nicht möglich für private Zwecke einen Raum anzumieten.

Die hierfür zu zahlenden Nutzungsentgelte richten sich nach den angemieteten Räumlichkeiten und können der jeweils gültigen Benutzungs- oder Entgeltordnung der Stadt Herzogenrath entnommen werden.

 

Entleihgegenstände für Ihre Veranstaltung

Den Herzogenrather Vereinen, Vereinigungen und Verbänden werden auf Antrag verschiedene Veranstaltungsgegenstände zur Verfügung gestellt.

Hierzu gehören z.B. Festzeltgarnituren, Musikcontainer, Toilettenwagen, Spülmobil und Bühnenelemente, aber auch Tische, Stühle und Stehtheken.

Anträge auf Nutzung von städtischen Entleihgegenständen sind schriftlich an das A 40.2, Sport- und Kulturamt, der Stadt Herzogenrath zu richten.

Für die Anmietung einer Räumlichkeit oder der Beantragung auf Nutzung von städtischen Entleihgegenständen stehen Ihnen die Online-Formulare zur Verfügung.

 

Im Downloadbereich finden Sie die Entgeltordnungen der Stadt Herzogenrath.

Entleihgegenstände:

  • Festzeltgarnituren: 40
  • WC-Wagen inkl. Standrohr: 2
  • Musikcontainer: 2
  • Bühnenelemente: 42 (2x1 m)
  • Stadtbühne: 6x8m
  • Spülmobil: 1
  • Materialcontainer:  40 Tische / ca. 200 Stühle
  • Stehtheken eckig: 8
  • Stehtische rund: 8
  • Auslegeware: Schutz Hallenboden