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Straßenschäden

Beschreibung

Unterhaltungsarbeiten an städt. Straßen und Nebenanlagen (Gehwege, Parkflächen usw.) obliegen dem Tiefbauamt. Die erforderlichen Arbeiten sowie Sicherungen der Unfallgefahren werden durch das Tiefbauamt beauftragt, beaufsichtigt und durch eine Tiefbau-Fachfirma ausgeführt. 

Möchten Sie einen Straßenschaden melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen