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Kanalanschlussleitungen

Beschreibung

Entwässerungsanträge für Neu- und Umbauten privater Bauherren. Jedes bebaute bzw. zu bebauende Grundstück ist unterirdisch und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen und gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Die Ausführung der Anschlussleitungen regeln §§ 13 und 14 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Herzogenrath.

Neubau, Sanierung und Außerbetriebnahme von Kanalanschlussleitungen sind rechtzeitig mit dem Tiefbauamt abzustimmen. Die Bauausführung im öffentlichen Bereich darf nur durch ein von der Stadt anerkanntes Tiefbauunternehmen erfolgen.

Für den Netzanschluss an für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist die Firma enwor GmbH zuständig. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

  • vor Baubeginn: in Abstimmung mit dem Tiefbauamt
  • nach Fertigstellung: Bestandskizze mit Darstellung aller Lage- und Höhenpunkte sowie Dokumentation durch Farbfotos der Leitung im offenen Graben.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen