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Dienstleistungsinformationen
Martinsfeuer / Traditionsfeuer
Das Verbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Die örtliche Ordnungsbehörde (Ortsrecht) kann jedoch gemäß § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes für NRW (LImSchG) Ausnahmen vom Verbrennungsverbot zulassen.
Ausgenommen hiervon sind sogenannte Traditionsfeuer.
Traditionsfeuer dienen der Brauchtumspflege. In der hiesigen Region ist das Martinsfeuer verbreitet.
Hintergrund für das Martinsfeuer darf keine Abfallbeseitigung sein. Deshalb sind als Brennmaterialien nur Strauch-, Baum- und oder Heckenschnitt sowie unbehandelte Hölzer zulässig. Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-414
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Achim Krings
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-420
- E-Mail:
- achim.krings@herzogenrath.de