Legasthenie / Dyskalkulie

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Dienstleistungsinformationen

Legasthenie / Dyskalkulie

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von so einer Behinderung bedroht sind, haben nach § 35 a KJHG Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zur Eingliederungshilfe gehört auch eine entsprechende Förderung bei bestehender Legasthenie bzw. Dyskalkulie.


Unterlagen

  • Formale Antragsstellung ist erforderlich.
  • Antragsvordruck wird vom Bereich Jugend ausgegeben.
  • Die Schulbescheinigung wird ebenfalls vom Bereich Jugend ausgegeben.
  • Ärtzl. Unterlagen soweit vorhanden.