Schülerfahrkosten
Beschreibung
Digitaler Antrag für Schülerfahrkosten ab dem Schuljahr 2026-2027 über das Serviceportal der Stadt Herzogenrath
Die Stadt Herzogenrath digitalisiert das Antragsverfahren für die Schülerfahrkosten Deutschlandticket Schule. Ab dem Schuljahr 2026-2027 löst ein modernes Online-Portal die bisherigen Papierformulare ab. Das Ausfüllen per Hand, Ausdrucken und Abgeben in der Schule entfällt somit komplett.
Das Online-Portal wird zum 20. Mai 2026 frei geschaltet. Anträge für Schülerfahrkosten müssen ab dem Schuljahr 2026-2027 online eingereicht werden.
Auch wenn Sie bisher über ein bewilligtes Deutschlandticket Schule verfügen, müssen Sie nun einen neuen Antrag über das Online-Portal für das neue Schuljahr 2026-2027 stellen.
Um das Schülerfahrkosten Portal online nutzen zu können, müssen Sie sich bitte mit Ihrer BundID anmelden. Zur Verifizierung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Es muss kein Programm installiert werden, es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Das Onlineverfahren stellt das grundsätzlich gewünschte und standardisierte Verfahren dar. Falls Ihnen die Beantragung im Rahmen des Onlineverfahrens nicht möglich sein sollte, können Sie sich an das Team der Schülerfahrkosten unter schuelerfahrkosten@herzogenrath.de wenden.
Wichtig! Anträge im Schülerspezialverkehr (Taxi) bleiben derzeit noch im alten Verfahren, das entsprechende Formular im Downloadbereich kann auch für das Schuljahr 2026-2027 genutzt werden.
Schülerfahrkosten können nur dann übernommen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Grundlage hierfür ist immer die nächstgelegene Schule. Bei der nächstgelegenen Schule wird dabei nur innerhalb der Schulform (z. B. Gymnasium, Grundschule)
unterschieden.
Der Anspruch besteht, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung (Meldeanschrift) zur nächstgelegenen Schule (nächstgelegener Eingang des Schulgebäudes) bestimmte Entfernungen überschreitet:
- Primarstufe (Klasse 1–4) mehr als 2,0 km
- Sekundarstufe I (Klasse 5–10) mehr als 3,5 km
- Sekundarstufe II (Klasse 11–13) mehr als 5,0 km
Der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/in beträgt pro
Kalendermonat 14,00 Euro.
Besuchen mehrere minderjährige Kinder einer Familie Schulen im Sinne des § 97 Abs. 1 und 2 Schulgesetz (SchulG) können Eigenanteile höchstens für zwei dieser Kinder erhoben werden, und zwar für das 1. Kind 14,00 Euro, für das zweite minderjährige, anspruchsberechtigte Kind 7,00 Euro. Für das dritte minderjährige, anspruchsberechtigte und ggf. weitere Kinder ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Diese Regelung gilt auch für Schüler*Schülerinnen der entsprechenden Klassen an Förderschulen.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen (Vorlage einer jährlich aktuellen ärztlichen Bescheinigung) kann ebenfalls ein Anspruch bestehen.
Des Weiteren kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist. Dies ist dann gegeben, wenn die normalen Gefahren des Schulweges weit über dem Durchschnitt liegen. Details dazu sind im Antrag zu erläutern.
Der/Die Schüler/Schülerin, für den/die Schülerfahrkosten lt. Antrag übernommen werden sollen, erhält Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bitte eine Kopie des
Bewilligungsbescheides des Leistungsträgers beifügen.
Weitere Informationen:
- Wir machen darauf aufmerksam, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
- Sollte kein Anspruch bestehen, können Schüler das Deutschlandticket Schule als Selbstzahler über ASEAG erwerben. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit der ASEAG Aachen auf.
Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung 40.1 Schulverwaltung, Schülerfahrkosten, gerne zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie rechts auf der Seite unter "Zuständige Kontaktpersonen".
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Schul-, Sport- und Kulturamt - A 40
-
- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
-
-
Schulverwaltung Abt. 40.1 - A 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
-
- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Marion Schleck
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-306
- E-Mail:
- marion.schleck@herzogenrath.de
-
Frau Barbara Kuhn
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-307
- E-Mail:
- barbara.kuhn@herzogenrath.de