Schülerbeförderung

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Schülerbeförderung

Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Übernahme der Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler die eine Schule der Stadt Herzogenrath besuchen.

Der Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten ist begründet in den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung vom 16. April 2005 zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung vom 28. Mai 2020 in der jeweils geltenden Fassung.

Seit dem Schuljahr 2001/ 2002 werden Schülerfahrkosten nur noch unter Berücksichtigung der Zahlung eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. des/der volljährigen Schülers/Schülerin übernommen. Der zu übernehmende Eigenanteil beträgt pro Kind und Kalendermonat zur Zeit 14,00 Euro. Der Eigenanteil für das 2. anspruchsberechtigte, minderjährige Kind ermäßigt sich auf zur Zeit 7,00 Euro, für das 3. und ggf. weitere anspruchsberechtigte Kinder ist kein Eigenanteil zu zahlen. Die Ausgabe der School&Fun-Tickets erfolgt durch die ASEAG. Die Eigenanteile zum Ticket zieht die ASEAG mittels SEPA-Lastschriftmandat ein.

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