Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote
Beschreibung
Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule, Halbtagsbetreuung) zu entrichten. Die Höhe des Elternbeitrages ist der jeweiligen Beitragstabelle zu entnehmen. Bei den dort ausgewiesenen Jahreseinkünften handelt es sich um Bruttobeträge.
Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.
Zur sicheren Übertragung von Unterlagen steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Zuständigkeit:
Frau Bongard: A - J
Frau Straßel: K - M
Frau Schultheis: N - Z
Entsprechend der aktuellen Beitragssatzung Stadt Herzogenrath.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Jugendamt - A 51
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 52134 Ort: Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Daniela Bongard
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-541
- E-Mail:
- elternbeitrag@herzogenrath.de
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Frau Iris Schultheis
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-542
- E-Mail:
- elternbeitrag@herzogenrath.de
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Frau Alexandra Straßel
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-550
- E-Mail:
- elternbeitrag@herzogenrath.de