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Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote

Beschreibung

Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule, Halbtagsbetreuung) zu entrichten. Die Höhe des Elternbeitrages ist der jeweiligen Beitragstabelle zu entnehmen. Bei den dort ausgewiesenen Jahreseinkünften handelt es sich um Bruttobeträge.

Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.

Zur sicheren Übertragung von Unterlagen steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

Zuständigkeit: 
Frau Bongard: A - J
Frau Straßel: K - M
Frau Schultheis: N - Z

Entsprechend der aktuellen Beitragssatzung Stadt Herzogenrath.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen