Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote

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Dienstleistungsinformationen

Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote

Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule, Halbtagsbetreuung) zu entrichten. Die Höhe des Elternbeitrages ist der jeweiligen Beitragstabelle zu entnehmen. Bei den dort ausgewiesenen Jahreseinkünften handelt es sich um Bruttobeträge.

Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.


Unterlagen

Zur sicheren Übertragung von Unterlagen steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.


Kosten

Entsprechend der aktuellen Beitragssatzung Stadt Herzogenrath.


Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeit: 
Frau Bongard: A - J
Frau Straßel: K - M
Frau Schultheis: N - Z


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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen