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Eingliederungshilfe
Beschreibung
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Hilfen die im Alltag die Familien unterstützen. In manchen Situationen ist der Förderbedarf und der Betreuungsbedarf so hoch, dass eine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung über Tag und Nacht notwendig ist. Durch die eingesetzte Hilfe soll den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
§ 35a SGB VIII
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt - A 51
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jörg Urmes
Abteilungsleiter Soziale Dienste- Telefon:
- 02406 83-507
- E-Mail:
- joerg.urmes@herzogenrath.de
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Herr Dipl.-Sozialpädagoge/in Frank Bayerlein
- Telefon:
- 02406 83-556
- E-Mail:
- frank.bayerlein@herzogenrath.de
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Frau Sozialpädagogin B.A./Sozialarbeiterin B.A. Daria Hochstenbach
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-538
- E-Mail:
- daria.hochstenbach@herzogenrath.de
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Frau Sozialpädagogin B.A./Sozialarbeiterin B.A. Lucia Müllem
- Telefon:
- 02406 83-535
- E-Mail:
- lucia.muellem@herzogenrath.de
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Frau Sozialpädagogin B.A./Sozialarbeiterin B.A. Silke Schorn
- Telefon:
- 02406 83-557
- E-Mail:
- silke.schorn@herzogenrath.de
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Frau Dipl.-Sozialarbeiter/in Stephanie Schütten
- Telefon:
- 02406 83-516
- E-Mail:
- stephanie.schuetten@herzogenrath.de