Beistandschaft

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Dienstleistungsinformationen

Beistandschaft

Alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche ihrer Kinder gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil.

Ebenso haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung nichtverheiratete Mütter, Väter und junge Volljährige (diese bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) bei der Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie

  • als nichtverheiratete Mutter zur Klärung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres minderjährigen Kindes
  • als nichtverheiratete Mutter zur Geltendmachung Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche anlässlich der Geburt Ihres Kindes
  • als allein sorgender Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres minderjährigen Kindes
  • als junge/r Volljährige/r bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche 

Hinweise und Besonderheiten

Es wird dringend angeraten, telefonisch oder per Mail mit den zuständigen Mitarbeitern Termine zu vereinbaren!

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