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Dienstleistungsinformationen
Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft
Eine Amtsvormundschaft bzw. eine Amtspflegschaft wird bei Tod der Eltern eingerichtet oder wenn das Familiengericht Eltern das Sorgerecht entzieht. Der Amtsvormund bzw. Amtspfleger übernimmt die Elternrechte und übt die gesetzliche Vertretung für die minderjährigen Kinder aus.
Die Amtsvormundschaft beinhaltet alle Elternrechte, z.B. Gesundheitsfürsorge, Recht zur Erziehung, Recht schulische Dinge zu regeln, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge.
Die Amtspflegschaft kann mehrere Teilbereiche oder auch nur einen Teilbereich der Elternrechte enthalten.
Hinweise und Besonderheiten
Es wird dringend angeraten, telef. oder per Mail mit den zuständigen Mitarbeitern Termine zu vereinbaren!
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Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt - A 51
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Silvia Peschen
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-511
- E-Mail:
- silvia.peschen@herzogenrath.de
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Frau Anja Peters
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-549
- E-Mail:
- anja.peters@herzogenrath.de