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Dienstleistungsinformationen
Ortsrecht
Nach der Gemeindeordnung NRW können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln - soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Zu den eigenen Angelegenheiten gehören alle Selbstverwaltungsaufgaben:
z. B.:
- Einrichtung und Unterhaltung sozialer und kultureller Einrichtung
- Sportstätten
- Feuerschutz
- Bauleitplanung
- Abwasserbeseitigung
Durch Satzung sind z. B. geregelt: Verwaltungsgebühren, Friedhofsangelegenheiten u.v.m. Die gemeindlichen Satzungen können auch Straf- und Bußgeldbestimmungen enthalten.
Das Ortsrecht steht Ihnen als Onlinedienstleistung zur Verfügung.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Zentrale Dienste Abt. 10.1 - A 10 Hauptamt
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Telefon:
02406 83-0 - Fax:
02406 12954
- Telefon:
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- Hauptamt - A 10
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jürgen Wirthmann
Stellvertretender Amtsleiter- Telefon:
- 02406 83-235
- E-Mail:
- juergen.wirthmann@herzogenrath.de
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Herr Markus Schlösser
Amtsleiter- Telefon:
- 02406 83-200
- E-Mail:
- markus.schloesser@herzogenrath.de