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Ortsrecht

Beschreibung

Nach der Gemeindeordnung NRW können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln - soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Zu den eigenen Angelegenheiten gehören alle Selbstverwaltungsaufgaben:

 z. B.:

  • Einrichtung und Unterhaltung sozialer und kultureller Einrichtung
  • Sportstätten
  • Feuerschutz
  • Bauleitplanung
  • Abwasserbeseitigung

 

Durch Satzung sind z. B. geregelt: Verwaltungsgebühren, Friedhofsangelegenheiten u.v.m. Die gemeindlichen Satzungen können auch Straf- und Bußgeldbestimmungen enthalten.

Das Ortsrecht steht Ihnen als Onlinedienstleistung zur Verfügung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen