Werbeanlagen

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Werbeanlagen

Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei sind hingegen Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorrübergehend für höchstens 2 Monate angebracht werden (außer im Außenbereich), sowie Werbeanlagen, die zum Beispiel maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.


Unterlagen

Zur Antragsstellung werde folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantragsformular (2-fach) aus dem Downloadbereich
  • Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage

Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschafts-/Flurkarte erstellt und nicht älter als 6 Monate sein.

Zudem muss der Lageplan folgende Informationen enthalten:

            - rechtmäßige Grenzen,

            - Festsetzungen eines Bebauungsplans,

            - Vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen,

            - Aufstellungs- bzw. Anbringungsort der Werbeanlagen,

            - ggf. Abstandsflächenberechnung

            - Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie

              Begrünten Flächen

Den Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt der Städteregion Aachen (Serviceportal)

  • Zeichnung der Anlage im Maßstab 1:50 (2-fach)

Die Zeichnung muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, auch ihre Maße bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farbe mit Angaben der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten.

  • Herstellungskosten der Werbeanlage

In Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.


Kosten

Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.

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