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Grundstücksteilung
Beschreibung
Ist die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und dieses Grundstück ist bebaut, so ist für die Fortschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 7 BauO NRW erforderlich.
Zudem ist nach § 17 BauPrüfVO (Verordnung über Bautechnische Prüfungen) in Verbindung mit § 3 BauPrüfVO ein amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als M: 1:500 einzureichen. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan). Zusätzlich sind Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO einzureichen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.
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Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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- Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61
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- Rathausplatz 1
- 52134 Herzogenrath
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Dipl. Ing. Gabriele Reupke
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-348
- E-Mail:
- gabriele.reupke@herzogenrath.de
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Frau Birgit Quaden
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 02406 83-351
- E-Mail:
- birgit.quaden@herzogenrath.de